Allgemeine Geschäftsbedingungen/ AGB

Stand 24. Juli 2024

Präambel:

Die Bezeichnungen in diesen AGB sind nicht geschlechtsspezifisch.

In den folgenden AGB wird PRO... Martina Heisser for Best Ager als "Veranstalter" bezeichnet, auch wenn die Leistungen unentgeltlich und ehrenamtlich angeboten werden.

 

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von PRO... Martina Heisser for Best Ager Herrenhahnweg 13 a 56410 Montabaur, nachfolgend „Veranstalter“ genannt, sind Grundlage jedes Vertrages zwischen dem Veranstalter und dem Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbereiche. „Veranstalter“ sind auch von PRO... Martina Heisser beauftragte Leistungsträger/Kooperationspartner.

Als „Kunden“ sind sowohl die gesetzlichen Vertreter, Teilnehmer und/oder Mitarbeiter juristischer Personen, als auch natürliche Personen gemeint, die Trainings, Coachings, Seminare, Workshops, Incentives, Events, Reisen oder sonstige (beratende) Dienstleistungen beim Veranstalter in Anspruch nehmen. Die Leistungen und Angebote gegenüber dem Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB.

 

§ 2 Vertragliche Grundlagen

Voraussetzung für die Erbringung bzw. Inanspruchnahme der Leistungen ist der Abschluss eines Vertrages zwischen Veranstalter und Kunde aufgrund dieser AGB. Vertragsberechtigt sind die gesetzlichen Vertreter juristischer Personen und alle natürlichen Personen ab 18 Jahre. Mit dem Auftrag oder der Anmeldung/ Buchung für Veranstaltungen die per email, über die Anmeldeformulare der Website des Veranstalters oder auch über die Website eines Leistungsträgers/Kooperationspartners, telefonisch, per whatsapp oder persönlich erfolgen, gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Bereits hiermit erkennt der Kunde diese AGB in der Gesamtheit an. Der Vertrag kommt mündlich oder schriftlich durch Annahme in Form einer Auftrags-, Buchungs-, oder Anmeldebestätigung, welche bei kostenpflichtigen Leistungen auch die Rechnung enthält, zustande.

Bei Anmeldungen für Veranstaltungen, die in Kooperation mit Partnerunternehmen durchgeführt werden, und über diese erfolgen, gilt das Gleiche.

 

§ 3 Anmeldung und Buchung

Vollständig ausgefüllte Aufträge/Anmeldungen/Buchungen für Veranstaltungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres terminlichen Eingangs berücksichtigt. In Einzelfällen wird bei Veranstaltungen eine Warteliste geführt. Die Möglichkeit zur Teilnahme von dieser Warteliste ergibt sich für den Kunden ebenfalls entsprechend dem terminlichen Eingang seines Auftrages, seiner Anmeldung/Buchung. Der Veranstalter behält sich vor, bei Überbuchung oder aus sonstigen wichtigen Gründen Aufträge/Anmeldungen/Buchungen abzulehnen. Die Angabe der email-Adresse und der Telefonnummer/Mobilnummer sowie whatsapp-Account ist aus organisatorischen Gründen unabdingbar. Über seine Teilnahme an der Veranstaltung erhält der Kunde entsprechend dem Leistungsangebot und im Ermessen des Veranstalters oder bei Bedarf eine Bescheinigung, die als Beleg bei der Steuererklärung genutzt oder zum Antrag auf Kostenerstattung bei öffentlichen Institutionen, wie z.B. Krankenkassen, eingereicht werden kann.

 

§ 4 Leistungsumfang

§ 4.1 Leistungen bei Veranstaltungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und/oder den Angaben der Vertragsbestätigung. Änderungen/Abweichungen einzelner Leistungen, die danach notwendig werden und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Vertrages nicht beeinträchtigen. Der Kunde wird darüber in Kenntnis gesetzt. In den genannten Preisen sind jeweils die in der Ausschreibung aufgeführten Leistungen enthalten. Im wesentlichen sind dies die Kosten für die Durchführung der Veranstaltung durch kompetente MitarbeiterInnen oder/und andere/weitere beauftragte Leistungsträger, die konzeptionelle Gestaltung der Veranstaltung, die Raummiete, bei Bedarf die Teilnehmer-Unterlagen /die Teilnehmerzertifikate sowie die Organisation und bei Bedarf die Begleitung und Moderation bei Incentives und Events. In Ausnahmefällen und bei besonderer Ausschreibung ist auch die Verpflegung der Teilnehmer im Preis enthalten. Jeweils nicht im Preis enthalten sind die Kosten für die individuelle Anreise zum Veranstaltungsort, eventuell anfallende Reisen oder Hotelübernachtungen und private Ausgaben. Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird bei der Ausschreibung oder spätestens mit der Zustellung der Auftrags-, Buchungs-, oder Anmeldebestätigung das Tagungshotel genannt, bei dem auch Zimmerkontingente ggfs. zu Sonderkonditionen vom Kunden gebucht werden können.

§ 4.2 Vermittelte Fremdleistungen / Reise- bzw. Hotelleistungen

Wird im Rahmen einer Veranstaltung eine Reise bzw. eine Hotelübernachtung notwendig, so erfolgt die Buchung dieser Leistungen durch den Kunden direkt beim Fremdleister / Reiseveranstalter/Hotel. Der Veranstalter ist lediglich Vermittler dieser Leistungen. Ein Vertragsverhältnis über diese Leistungen kommt ausschließlich zwischen Kunde und Fremdleister/ Reiseveranstalter/Hotel zustande. Die Zahlung der Fremdleistung erfolgt ebenfalls direkt beim Fremdleister/Reiseveranstalter/Hotel. In diesem Fall gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Fremdleisters/Reiseveranstalters/Hotels. Gleiches gilt auch für unabhängig von der eigenen Leistungserbringung des Veranstalters vermittelte Fremdleistungen. Der Veranstalter wählt seine Leistungsträger/Fremdleister/ Reiseveranstalter/Hotels sorgfältig aus, haftet aber nicht für die Erbringung der Fremdleistung selbst und für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung vermittelt werden. Bei Reisen ist der Kunde selbst für die Erfüllung der notwendigen Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich. Der Veranstalter empfiehlt für Reisen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reiseunfall-, und Auslandskrankenversicherungen.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen

§ 5.1 Angebote, Honorare und Preise

Die Honorare bzw. Teilnahmepreise sowie eventuelle Ermäßigungen und Sonderkonditionen ergeben sich aus dem Vertrag. Hieraus ergibt sich auch, ob es sich um Netto- oder Bruttopreise handelt. Soweit nicht anders angegeben, handelt es sich um Bruttopreise. Im Internet, in E-Mails wie auch in Prospekten, Anzeigen und sonstigen Werbemedien dargestellte Angebote des Veranstalters sind -auch bezüglich eventuell übermittelter Preisangaben - sämtlich freibleibend und unverbindlich.

§ 5.2 Rechnung und Zahlungsmodalitäten

Mit Vertragsabschluß erfolgt die Rechnungsstellung, die dazu verpflichtet, die Honorare/Teilnahmepreise zu zahlen. Diese sind sofort und ohne Abzug fällig. Die Zahlung der vollen Rechnungssumme muß an dem in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungstermin, spätestens jedoch bis 8 Werktage nach Erhalt der Rechnung, eingehend auf dem jeweils angegebenen Konto erfolgen.

Bei offen ausgeschriebenen Veranstaltungen ist der Kunde verpflichtet, die Rechnungssumme in jedem Fall bis 3 Werktage vor Leistungsbeginn in voller Höhe zu leisten. Die rechtzeitige Zahlung ist Voraussetzung zur Teilnahme. Mit dem Auftrag/der Anmeldung/Buchung erteilt der Kunde dem Veranstalter eine einmalige Einzugsermächtigung für die fällige Rechnungssumme. Ist die Zahlung nicht oder nur teilweise bis zum fälligen Termin auf dem Konto des Veranstalters eingegangen, wird der Veranstalter von dieser Einzugsermächtigung Gebrauch machen. Eine Barzahlung am Tag der Leistungserbringung ist nur bei Veranstaltungen mit Abendkasse möglich. Ist die Buchung/Anmeldung in Ausnahmefällen so spät eingegangen, dass die rechtzeitige Zahlung der Rechnungssumme nicht möglich ist, so wird der Rechnungsbetrag bei Benachrichtigung des Kunden vom Veranstalter abgebucht. Eine Barzahlung am Tag des Leistungsbeginns ist in diesem Fall nur dann möglich, wenn der Veranstalter vor Leistungsbeginn ein schriftliches Einverständnis dazu gegeben hat. Bis zur vollständigen Zahlung der Rechnungssumme ist der Veranstalter von der Verpflichtung zu jeglicher Leistung frei. Die Zahlung per Kreditkarte erfolgt stets nur erfüllungshalber.

Kosten für Rückbuchungen im Einzugsverfahren gehen zu Lasten des Teilnehmers. Gleiches gilt für Kosten, die sich aus einer Ablehnung der Zahlung durch Kreditkartenunternehmen ergeben. Der Teilnehmer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist. Für jede Zahlungserinnerung oder Schriftwechsel bei Nichtzahlens werden vom Veranstalter Verwaltungskosten in Höhe von Euro 25,- in Rechnung gestellt.

§ 5.3 Zusätzliche Zahlungsmodalitäten bei Inkasso über Kooperationspartner

Der Veranstalter führt bestimmte Veranstaltungen gemeinschaftlich mit Kooperationspartnern gemäß der Ausschreibung durch. In diesen Fällen behält sich der Veranstalter das Recht vor, diese Kooperationspartner mit dem Inkasso zu beauftragen. Die für den Zahlungsvorgang notwendigen Daten dürfen vom Veranstalter explizit an die jeweils angegebenen Kooperations-partner weitergegeben werden. Diese verpflichten sich, die Daten geheim zu halten und nicht an Dritte weiter zu geben.

 

§ 6 Kündigung des Vertrages

§ 6.1 Bedingungen für Rücktritt, Stornierung durch den Kunden

Bis zu sechs Wochen (42 Tage) vor Leistungsbeginn kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Als Leistungsbeginn gilt 0:00 Uhr des Tages, an dem der Veranstalter zur Erbringung der Leistung verpflichtet ist. Bei mehrteiligen Veranstaltungs-Reihen gilt als Leistungsbeginn 0:00 Uhr des ersten Veranstaltungs-Tages. Bereits gezahlte Honorare/Teilnahmepreise werden in diesem Fall erstattet. Die Kündigung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag gilt der Eingang der Kündigung beim Veranstalter. Bei späterem Rücktritt vom Vertrag werden folgende Rücktrittspauschalen von den Gesamtkosten fällig: bis 35 Tage vor Leistungsbeginn 30 % bis 28 Tage vor Leistungsbeginn 60 % bis 14 Tage vor Leistungsbeginn 90 % danach und nach dem jeweils genannten Anmeldeschluss für die Veranstaltung sowie bei Nichterscheinen oder nur teilweiser Teilnahme berechnen wir den vollen Teilnahmepreis. Bei individuell gebuchten Inhouse-Veranstaltungen werden zu jeder Zeit 100 % der Gesamtkosten als Rücktrittspauschale berechnet. Die Rücktrittspauschalen gelten auch dann, wenn die Anmeldung innerhalb der genannten Zeiträume erfolgt ist. Ein Ersatzteilnehmer kann gestellt werden, sofern der Veranstalter vorab davon Kenntnis erhält. Bei ausgeschriebenen Single-Veranstaltungen kann die Leistung nur dann von einem Dritten wahrgenommen werden, sofern dadurch der Qalitätsanspruch hinsichtlich Geschlecht und Alter nicht beeinträchtigt wird und noch ein freier Platz vorhanden ist. Die Prüfung und Einwilligung hierzu obliegt dem Veranstalter. Eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Ein Wechsel der MitarbeiterInnen oder vorab benannter Leistungsträger, Verschiebungen im Ablaufplan, örtliche oder zeitliche Verlegung der Veranstaltung berechtigt den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Honorares/ Teilnahmepreises. Auch Rückerstattungen gezahlter Teilnahmepreise - auch anteilig - sind grundsätzlich ausgeschlossen. Bei allen ausgeschriebenen Veranstaltungen handelt es sich um eine Dienstleistungsart i.S. der Personal-/Persönlichkeitsentwicklung, bei der sich der Veranstalter verpflichtet, die Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen. Auch ist der Zeitraum im Detail angegeben, so dass gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB das Widerrufsrecht nach dem so genannten „Fernabsatzgesetz“ nicht gegeben ist.

Bei allen Veranstaltungen, die mit Kooperationspartnern durchgeführt werden, gelten ebenfalls die genannten Bedingungen ohne Ausnahme.

§ 6.2 Bedingungen für Rücktritt, Stornierung durch den Veranstalter

Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wichtigen Gründen abzusagen oder den Inhalt bzw. das Programm der Veranstaltung zu ändern. Hierzu zählen beispielsweise eine zu geringe Teilnehmerzahl, Krankheit des Veranstalters oder dessen Leistungsträger oder ungünstige Witterungsbedingungen bei „Outdoor“- Veranstaltungen. Dies gilt auch, wenn die Erfüllung des Vertrages unmöglich oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich wäre. Der Kunde wird hierüber umgehend, spätestens 1 Tag vor Leistungsbeginn mündlich oder schriftlich informiert. In diesem Fall wird eine Umbuchung entweder auf einen Ersatztermin oder eine andere Veranstaltung angeboten. Sofern dies vom Kunden nicht angenommen wird, erhält er den gezahlten Teilnahmepreis zurück erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 6.3 Ausschluss von Kunden bei Veranstaltungen

Seitens des Veranstalters darf der Vertrag mit einzelnen Kunden ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn diese die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet ausgesprochener Abmahnung nachhaltig stören. Ist ein Kunde den Anforderungen einer Veranstaltung aufgrund Fehleinschätzung seiner geistigen und/oder körperlichen Fitness oder seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen, oder lehnt er es ab, einen gesonderten Haftungsausschluss entsprechend § 7.1 dieser AGB zu unterzeichnen, gilt Gleiches. Der Veranstalter behält aber den Anspruch auf den Teilnahmepreis - eine teilweise oder gänzliche Rückerstattung des Teilnahmepreises erfolgt nicht.

In Fällen, in denen entsprechend § 2 dieser AGB ein Vertrag zustande gekommen ist, der Kunde seinen Pflichten bezüglich der Zahlungsbedingungen nach § 5 dieser AGB jedoch nicht nachgekommen ist, ist der Veranstalter berechtigt, weitere und/oder zukünftige Anmeldungen/Buchungen des Kunden abzulehnen und damit den Kunden bei Veranstaltungen des Veranstalters auszuschließen. Das Gleiche gilt auch bei Veranstaltungen, die in Kooperation mit Partner-unternehmen durchgeführt werden.

 

§ 7 Haftung

§ 7.1 Haftung im Rahmen von Veranstaltungen

Zwischen Veranstalter und Kunden wird vereinbart, dass der Kunde die Leistungen des Veranstalters oder/und seiner Leistungsträger/ Kooperationspartner grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt und für seine Handlungen innerhalb und außerhalb der gesamten Veranstaltung und in den Veranstaltungs-locations/Hotels selbst die Verantwortung übernimmt. Im Teilnahmepreis ist keinerlei Versicherung enthalten. Die Verantwortung für Garderobe, Gepäck, Wertsachen und sonstige Gegenstände im Kundeneigentum verbleibt ausschließlich beim Kunden. Beim Verleih von Gerätschaften oder Waren durch den Veranstalter, seine Leistungsträger/Kooperationspartner oder Dritte im Rahmen der Veranstaltung haftet der Kunde für Verlust, Beschmutzung, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Risiko durch eine eigene Haftpflichtversicherung abzudecken. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass bei allen Veranstaltungen eine psychische und physische Gesundheit des Kunden vorausgesetzt wird und jeweils der Kunde selbst darüber entscheidet, ob er eine in der Veranstaltung angebotene Veranstalterleistung, Maßnahme oder Übung mitmacht. In Zweifelsfällen sollte vorab der Rat eines Arztes oder ausgebildeten Fach-Mediziners eingeholt werden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an Körper, Geist und Seele jeglicher Art, die durch die Teilnahme an den jeweiligen Veranstaltungen entstehen können. Bei speziell körperlich oder sportlich ausgerichteten Veranstaltungen oder einem Leistungsangebot mit erhöhtem Risiko kann vom Veranstalter, seinen Leistungsträgern und/oder seinen Kooperationspartnern die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangt werden. Der Kunde ist in dem Fall diesem Verlangen nachzukommen - anderenfalls tritt § 6.3 dieser AGB in Kraft. Der Veranstalter haftet weder gegenüber den Kunden noch gegenüber den Leistungsträgern/Kooperationspartnern oder Dritten vor, während oder nach einer Veranstaltung bei Verlust, Diebstahl und Schäden aller Art, außer wenn diese auf nachweislich vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die etwaige vertragliche Haftung für Schäden jedweder Art ist betragsmäßig auf die Höhe des jeweiligen Netto-Leistungspreises (bezogen auf 1 Person und Veranstaltungs-Teil) beschränkt, soweit der Kunde den Schaden weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt hat. Es besteht keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, unverschuldetem Ausfall von Leistungsträgern, unvorhergesehene Terminverschiebungen, innere Unruhen, Streiks oder hoheitliche Maßnahmen verursacht werden.

§ 7.2 Ausschlussfristen

Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich und in schriftlicher Form zu melden. Alle Ansprüche wegen z.B. nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen oder Schadensersatz-anforderungen hat der Kunde unmittelbar, spätestens jedoch 1 Tag nach Beendigung der Leistungserbringung schriftlich geltend zu machen. Nach diesem Termin sind sämtliche Ansprüche verwirkt.

 

§ 8 Datenschutz

Nähere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier.

 

§ 9 Persönlichkeitsrecht

Bei Events und sonstigen Veranstaltungen werden Fotos, Videos, Audioaufnahmen oder sonstige Medien erstellt. Nähere Informationen zum Datenschutz ersehen Sie hier.

 

§ 10 Copyright

Die Titel, Ausschreibungen, Werbe- und Informationsmedien, Konzeption, Inhalte und Methoden zur Durchführung der Veranstaltungen sowie die Arbeitsunterlagen, Charts und Handouts sind geistiges Eigentum von Martina Heisser. Sie sind durch Urheber- und sonstige Schutzrechte geschützt und dürfen ganz oder teilweise nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters, in Person von Martina Heisser, übernommen, kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für die Verwendung in allen elektronischen Medien, Film, Video, Printmedien, Publikationen aller Art, Social Media Kanälen oder für interne oder öffentliche Wiedergaben. Sie sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt.

 

§ 11 Rechtswirksamkeit / Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, einschließlich dieser AGB, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen und der Vertrag als Ganzes nicht berührt.

 

§ 12 Schlußbestimmungen / Anwendbares Recht

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben ausschließende Gültigkeit. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform und sind jederzeit möglich. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen dem Veranstalter und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Veranstalters örtlich zuständige deutsche Gericht. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, ein anderes für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit sofortiger Wirkung ab Erstellungsdatum bis auf weiteres.

"Ein alter Börsianer kann alles verlieren,

nur nicht seine Erfahrung."

André Kostolany